Beratung für Heilberufe Folge 64: Das neue EBM: Jetzt geht es um Ihr Geld!
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Beratung für Heilberufe
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Die AAC – Arzt-Abrechnungs-Controlling GmbH – am Berliner Kurfürstendamm steht niedergelassenen Ärzten seit über zehn Jahren kompetent und zuverlässig zur Seite. Ob Transkodierung und Abrechnung oder die juristische Vertretung, bis hin zur Durchführung konkreter Maßnahmen: Die langfristige Sicherung des Arzteinkommens steht bei der AAC ganz oben. Herr Dr. med. Lübben, einer der Geschäftsführer der AAC, berichtet über aktuelle Entwicklungen beim „einheitlichen Bewertungsmaßstab“ (EBM). Sie ist die Entsprechung zur GOÄ für die gesetzlichen Krankenkassen. Nach dem EBM-Verzeichnis werden vertragsärztlich erbrachte, ambulante oder belegärztliche Leistungen abgerechnet. Ab dem 01. Oktober gilt eine neue Fassung für Hausärzte und Kinderärzte. Zwar ändern sich nur wenige Ziffern, diese Änderungen sind allerdings relativ komplex. So sind beispielsweise chronisch kranke Patienten jetzt an einen Hausarzt gebunden. Wichtig ist auch, dass es jetzt neue bzw. veränderte Ziffern gibt. Nur ein Team, das darüber informiert ist, wie und wann diese Ziffern abzurechnen sind, wird auch in Zukunft die nicht nur korrekte, sondern vor allem profitable Abrechnung sicherstellen können. Auch ganz deutlich: Das EBM ist (wie zu erwarten war) kein Geschenk für den Arzt. Durch weitere Umverteilung ist insgesamt weniger Geld pro Arzt vorhanden als zuvor. Die AAC hat die neuen „Spielregeln“ bereits in ihre Software eingepflegt und ist längst in der Lage, für jede Praxis Szenario-Rechnungen zu erstellen. Bei Testläufen mit hunderten von Praxen konnte klar gezeigt werden, dass Praxen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung mit Rückgängen von mindestens zehn, bisweilen sogar 15 % rechnen müssen! Das sollte einmal mehr Anlass sein, die eigenen Abrechnungsstrategien zu hinterfragen und eventuelle Lücken in der Dokumentation oder der Abrechnung zu suchen und zu finden. Denn da, wo bisher vielleicht nur ein vernachlässigbarer Betrag verloren ging, geht es in Zukunft womöglich um richtig viel Geld… Folge direkt herunterladen
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Beratung für Heilberufe Folge 111: Das Nachweisgesetz – neue Bürokratie für Arbeitgeber*innen?
Ab 01.08.2022 ist das Nachweisgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt einige Bestimmungen für Arbeitsverträge neu, an die es sinnvoll ist sich zu halten, da ein Verstoß mit einer Geldstrafe belegt werden kann.
Aber gilt das für alle Verträge oder gibt es Ausnahmen?
Ganz kurz: bestehende Arbeitsverträge behalten ihre Gültigkeit, allerdings sollten Sie für neue Arbeitsverhältnisse angepasste Vertragsdokumente verwenden
Was dieses Gesetz regelt, worauf Sie bei der korrekten Umsetzung achten sollten und wo Fallstricke liegen verrät Ihnen in den kommenden ca. 20 Minuten Herr Dr. Schlegel.
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Beratung für Heilberufe Folge: 110 - Haben Sie die Risiken Ihrer Praxis wirklich gut absichert?
- Überprüfung der Versicherungssummen
- Änderung der Gesellschaftsform (BAG, MVZ-GmbH) Betriebsunterbrechnungsversicherungen
- Absicherungen von Rechtsstreitigkeiten (z.B. im Arbeitsrecht oder bei nicht ärztlichen Leistungen)
Beratung für Heilberufe Folge: 109 - StaRug - Ein neues Gesetz ermöglicht eine neue Form der Sanierung
Beratung für Heilberufe Folg: 108 - Insolvenz AVP – Ein Ruck geht durch Deutschlands Apotheken
Beratung für Heilberufe Folg: 108 - Insolvenz AVP – Ein Ruck geht durch Deutschlands Apotheken
Was lange kaum möglich schien ist vor einigen Wochen geschehen. Ein Abrechnungszentrum für Apotheken geht in die Insolvenz.
Sicherlich haben alle betroffenen Apotheken hierauf bereits reagiert / reagieren müssen. Aber wie hoch werden die Chancen eingeschätzt, dass die fehlenden Abrechnungsgelder, die teilweise zu erheblichen finanziellen Krisen führen, bei den Apotheken ankommen?
Dies besprechen wir heute mit dem Insolvenzverwalter Herrn Dr. Florian Linkert (BBL Rechtsanwälte).
Besonderheit: Viele Apotheken haben lt. Einschätzung von Herrn Dr. Linkert nicht nur einen einzelnen Vertrag mit der AvP geschlossen, sondern mehrere und dann noch unterschiedliche, die alle zu überprüfen sind. Einige Verträge machen wohl eine Aussonderung der Abrechnungsgelder möglich. Allerdings dämpft Herr Dr. Linkert aufgrund der Komplexität des Gesamtverfahrens, auch in diesen Fällen die Hoffnung auf eine schnelle Auszahlung.
Die Zeiträume bis zur Klärung / Auszahlung von Ansprüchen gegenüber der AvP werden heute zwischen einigen Monaten bis zu 2 Jahren gehandelt. Sicher ist hier aber nichts. Auch die Höhe von Auszahlungen bzw. sog. Quoten sind heute noch rein spekulativ.
Wie aber gehen die betroffenen Apotheken mit den teilweise erheblichen Liquiditätslücken um?
Neben der klassischen Bankfinanzierung, die bei guter oder solider Bonität der Apotheken bzw. deren InhaberInnen fast immer möglich ist, beschreibt Herr Dr. Linkert die freie Verhandlungsmöglichkeit mit den Gläubigern. Denn leider sind ja heute nicht mehr alle Apotheken krisenfrei und die AvP-Pleite verschärft die Situation nochmals erheblich.
Diese Verhandlungsmöglichkeit wird ab dem 01.01.2021 durch das sog. StaRug (Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) unterstützt. „Verhandlungen mit den Gläubigern“, das hört sich spannend an, ist aber auch nicht ganz einfach gemacht, da es vor allem einen klaren Plan benötigt, der von 75% Gläubiger akzeptiert wird. Dazu aber mehr in 14 Tagen.
Gute Gedanken wünscht Ihnen
Ihr Michael Brüne
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Beratung für Heilberufe Folge: 107 - Corona und die Auswirkung auf die Arbeitswelt:
- Unter welchen Bedingungen beschäftige ich eine*n Mitarbeiter*in, wenn er/sie vorsätzlich in ein Risikogebiet gefahren ist und positiv getestet wird?
- Gibt es eine Entschädigung bei Besuch eines Gebiets, dass erst im Laufe des Besuchs zum Risikogebiet erklärt wird.
- Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet wird ein Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt. Hat er das Recht auf Arbeit im Homeoffice / heimbasierten Arbeiten.
- Wie werden Urlaubsansprüche während der Quarantäne geregelt?
- Welche Rechte haben Sie als Unternehmer*in oder Arbeitnehmer*in bei einer freiwilligen Quarantäne?
- Wie regelt sich eine Entschädigung, wenn das Kind eines Arbeitnehmers von den Eltern betreut werden muss (da Kita geschlossen ist)?
- Was geschieht, wenn das Unternehmen (Praxis/Apotheke/Pflegedienst) aufgrund einer generellen behördlichen Anordnung geschlossen wird?
- Muss der Arbeitergeber finanziell in Vorleistung gehen, um Entschädigungen zu beantragen? Wer trägt die Risiken einer ausfallenden Entschädigung?
- Sind bestimmte Fristen bei der Beantragung von Erstattungen zu berücksichtigen?