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Beratung für Heilberufe

by Beratung für Heilberufe, Michael Brüne

Der Bank- und Finanzexperte Michael Brüne und sein Team bieten Ärzten und Apothekern einen einmaligen Service: Eine unabhängige, individuelle und umfassende Betreuung in Sachen Geld. Ob Praxis- oder Apothekenabläufe, Finanzierungen, Personalfragen oder die Planung Ihrer Zukunft: Anstatt von Produkten, Provisionen und Fachchinesisch erwartet Sie endlich das, was Sie wirklich brauchen: Klarheit. Transparenz. Und guter Rat, der Ihnen ohne Interessenkonflikte und Verkaufsdruck wirklich hilft!

Copyright: Michael Brüne

Episodes

Beratung für Heilberufe Folge 111: Das Nachweisgesetz – neue Bürokratie für Arbeitgeber*innen?

20m · Published 17 May 09:55

Ab 01.08.2022 ist das Nachweisgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt einige Bestimmungen für Arbeitsverträge neu, an die es sinnvoll ist sich zu halten, da ein Verstoß mit einer Geldstrafe belegt werden kann.  

Aber gilt das für alle Verträge oder gibt es Ausnahmen?

Ganz kurz: bestehende Arbeitsverträge behalten ihre Gültigkeit, allerdings sollten Sie für neue Arbeitsverhältnisse angepasste Vertragsdokumente verwenden

Was dieses Gesetz regelt, worauf Sie bei der korrekten Umsetzung achten sollten und wo Fallstricke liegen verrät Ihnen in den kommenden ca. 20 Minuten Herr Dr. Schlegel.

 

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Beratung für Heilberufe Folge: 110 - Haben Sie die Risiken Ihrer Praxis wirklich gut absichert?

21m · Published 15 Dec 11:15
Beratung für Heilberufe Folge: 110 - Haben Sie die Risiken Ihrer Praxis wirklich gut absichert?
Heute geht es um Sachversicherungen, also um eine notwendige und wichtige Absicherung von Arzt- und Zahnarztpraxis.
Vorab: Viele Menschen sagen; es ist zwar wichtig gegen die großen Risiken des Lebens / der Praxis abgesichert zu sein. Wenn man aber seine Versicherung braucht, ist sie nicht da.
Um dem Risiko einer ausbleibenden Zahlung, das häufig durch formale oder inhaltliche Fehler entstehen kann, zu entgehen, sprechen wir heute mit Herrn Marcus Tausend, Geschäftsführer der Tausend-Finanz-GmbH.
Das Wichtige bei einer Versicherung ist weniger die Höhe der Beiträge, die manche Versicherte abschrecken, sondern mehr eine ausreichende Transparenz gegenüber der Versicherung, sowie eine realistische Höhe der Versicherungssummen.
Berufshaftpflicht-, Praxisinhalt-, Elektronik-, Betriebsunterbrechnung-, Rechtsschutz-, Datenschutz und Cyberschutzversicherungen sind Begriffe, die Sie alle, vielleicht bis auf die letzte Versicherung, kennen, die wir heute mit Herrn Tausend beleuchten wollen.
Eine der wichtigsten Fragen ist: reicht es aus sich einmal abzusichern und alles ist gut?
Nein, sagt Herr Tausend. 
Zwar werden laufende Anpassungen von den Versicherungen angeboten, aber von Kunden nur selten genutzt. Also ist es notwendig sich selbst um Besicherungen zu kümmern.
Lassen Sie ich in diesem 20-minütigen Interview überraschen, worauf Sie noch achten sollten z.B. bei 
  • Überprüfung der Versicherungssummen
  • Änderung der Gesellschaftsform (BAG, MVZ-GmbH) Betriebsunterbrechnungsversicherungen
  • Absicherungen von Rechtsstreitigkeiten (z.B. im Arbeitsrecht oder bei nicht ärztlichen Leistungen)
 
Auch die Frage: „Was ist ein einfacher Diebstahl und wie können Sie sich dagegen versichern?“ wird beleuchtet…
 
… und vor allem: was leistet eine Daten- und Cyberschutzversicherungen?
 
Wir wünschen Ihnen wie immer gute Gedanken!
 
Herzliche Grüße von
 
Ihrem Michael Brüne
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Beratung für Heilberufe Folge: 109 - StaRug - Ein neues Gesetz ermöglicht eine neue Form der Sanierung

16m · Published 01 Dec 11:00
Beratung für Heilberufe Folge: 109 - StaRug - Ein neues Gesetz ermöglicht eine neue Form der Sanierung
Wirtschaftliche oder finanzielle Krisen können im Leben eines Unternehmens auftreten: Häufig entwickeln sie sich von der strategischen Krise, über die Absatzkrise bis hin zur Liquiditätskrise. Manchmal, wie jetzt in der Corona-Pandemie ist die Krise plötzlich und unerwartet da.
Heute beschäftigen wir uns mit UnternehmerInnen, die drohend zahlungsunfähig sind, also bei denen eine Insolvenz noch nicht eingetreten ist.
 
Das Unternehmens-Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRug) setzt in den Krisenszenarien früh an und stellt eine gesetzliche Innovation dar da dieses Gesetz für sich steht und kein Ableger der Insolvenzordnung darstellt. Daher werden Schuldner, die dieses Verfahren nutzen, anders als im Insolvenzverfahren, nicht in allgemein zugänglichen Verzeichnissen veröffentlich. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll durch dieses Gesetz die Lücke zwischen der individuellen Sanierung und einem Insolvenzverfahren geschlossen werden.
 
Basis für alles ist ein Sanierungskonzept, das sich an der Insolvenzordnung orientiert, in dem
die Ist-Situation inkl. Vertragspartner / Gläubiger und deren Forderungen,
die Zukunftsgestaltung, inkl. Darstellung der Situation nach der Regelung und
eine Gruppenbildung der Gläubiger dargestellt werden.
 
Jetzt könnten Sie sagen: „Nun ja, dafür ein Gesetz und neue gesetzliche Regelungen? Ich setze mich einfach mit meinen Gläubigern zusammen und bespreche, was es braucht, damit ich wirtschaftlich wieder durchatmen kann“. Allerdings könnten im Laufe der Verhandlungen Gläubiger „kalte Füße“ bekommen und z.B. die Geschäftsverbindung kündigen oder Forderungen fällig stellen. Durch dieses Verhalten kann die komplette Sanierung gefährdet werden. Um sich hiervor zu schützen, haben Schuldner, nach Verabschiedung des Gesetzes, die Möglichkeit sich unter den „Schutz“ des StaRug zu stellen (Vollstreckungsschutz). Das Verfahren wird beim zuständigen Amtsgericht angemeldet.
 
Wie im Insolvenzverfahren müssen auch hier nicht alle Gläubiger der Vereinbarung zustimmen, sondern nur 75%. Damit nicht ein einzelner Gläubiger eine Vereinbarung blockieren kann, kann eine Gruppenbildung der Gläubiger sinnvoll sein. Mehr dazu im Interview.
 
Die Inhalte dieses Gesetzes sollen auch „kleineren“ Schuldnern zugänglich gemacht werden, daher hat der Gesetzgeber auch ein vereinfachtes Verfahren ins Leben gerufen. Da auf dem Sanierungswege viele Fehler gemacht werden können, die z.B. zum Scheitern des Antrags führen können, empfiehlt Herr Dr. Linkert einen Anwalt-Profi in diesem Bereich hinzuzuziehen
 
Zum Schluss unseres Gesprächs geht es noch um eine aktuell anstehende Änderung des Insolvenzrechts. Das Rechtsschuldbefreiungsverfahren soll / wird zeitnah (evtl. rückwirkend zum 01.10.2020) auf 3 Jahre durch Umsetzung einer EU-Richtlinie abgekürzt.
 
Soweit eine kurze Einstimmung zu diesem interessanten und brisanten Thema. Mehr Detailinformationen finden Sie im Interview mit Herrn Dr. Linkert.
 
Guten Gedanken wünscht Ihnen Ihr
 
Michael Brünea
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Beratung für Heilberufe Folg: 108 - Insolvenz AVP – Ein Ruck geht durch Deutschlands Apotheken

12m · Published 17 Nov 11:00

Beratung für Heilberufe Folg: 108 - Insolvenz AVP – Ein Ruck geht durch Deutschlands Apotheken

Was lange kaum möglich schien ist vor einigen Wochen geschehen. Ein Abrechnungszentrum für Apotheken geht in die Insolvenz.

Sicherlich haben alle betroffenen Apotheken hierauf bereits reagiert / reagieren müssen. Aber wie hoch werden die Chancen eingeschätzt, dass die fehlenden Abrechnungsgelder, die teilweise zu erheblichen finanziellen Krisen führen, bei den Apotheken ankommen? 

Dies besprechen wir heute mit dem Insolvenzverwalter Herrn Dr. Florian Linkert (BBL Rechtsanwälte).

Besonderheit: Viele Apotheken haben lt. Einschätzung von Herrn Dr. Linkert nicht nur einen einzelnen Vertrag mit der AvP geschlossen, sondern mehrere und dann noch unterschiedliche, die alle zu überprüfen sind. Einige Verträge machen wohl eine Aussonderung der Abrechnungsgelder möglich. Allerdings dämpft Herr Dr. Linkert aufgrund der Komplexität des Gesamtverfahrens, auch in diesen Fällen die Hoffnung auf eine schnelle Auszahlung. 

Die Zeiträume bis zur Klärung / Auszahlung von Ansprüchen gegenüber der AvP werden heute zwischen einigen Monaten bis zu 2 Jahren gehandelt. Sicher ist hier aber nichts. Auch die Höhe von Auszahlungen bzw. sog. Quoten sind heute noch rein spekulativ.

Wie aber gehen die betroffenen Apotheken mit den teilweise erheblichen Liquiditätslücken um?

Neben der klassischen Bankfinanzierung, die bei guter oder solider Bonität der Apotheken bzw. deren InhaberInnen fast immer möglich ist, beschreibt Herr Dr. Linkert die freie Verhandlungsmöglichkeit mit den Gläubigern. Denn leider sind ja heute nicht mehr alle Apotheken krisenfrei und die AvP-Pleite verschärft die Situation nochmals erheblich. 

Diese Verhandlungsmöglichkeit wird ab dem 01.01.2021 durch das sog. StaRug (Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) unterstützt. „Verhandlungen mit den Gläubigern“, das hört sich spannend an, ist aber auch nicht ganz einfach gemacht, da es vor allem einen klaren Plan benötigt, der von 75% Gläubiger akzeptiert wird. Dazu aber mehr in 14 Tagen.

 

Gute Gedanken wünscht Ihnen 

Ihr Michael Brüne

 

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Beratung für Heilberufe Folge: 107 - Corona und die Auswirkung auf die Arbeitswelt:

23m · Published 03 Nov 11:00
Beratung für Heilberufe Folge: 107 - Corona und die Auswirkung auf die Arbeitswelt:
Was regelt eigentlich das Infektionsschutzgesetz? 
Menschen können bei einer Pandemie unter Quarantäne gestellt werden und erhalten dafür eine Entschädigung.
Folgende Fragen beantwortet Herr Dr. Schlegel:
  • Unter welchen Bedingungen beschäftige ich eine*n Mitarbeiter*in, wenn er/sie vorsätzlich in ein Risikogebiet gefahren ist und positiv getestet wird?
  • Gibt es eine Entschädigung bei Besuch eines Gebiets, dass erst im Laufe des Besuchs zum Risikogebiet erklärt wird.
  • Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet wird ein Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt. Hat er das Recht auf Arbeit im Homeoffice / heimbasierten Arbeiten.
  • Wie werden Urlaubsansprüche während der Quarantäne geregelt?
  • Welche Rechte haben Sie als Unternehmer*in oder Arbeitnehmer*in bei einer freiwilligen Quarantäne?
  • Wie regelt sich eine Entschädigung, wenn das Kind eines Arbeitnehmers von den Eltern betreut werden muss (da Kita geschlossen ist)?
  • Was geschieht, wenn das Unternehmen (Praxis/Apotheke/Pflegedienst) aufgrund einer generellen behördlichen Anordnung geschlossen wird?
  • Muss der Arbeitergeber finanziell in Vorleistung gehen, um Entschädigungen zu beantragen? Wer trägt die Risiken einer ausfallenden Entschädigung?
  • Sind bestimmte Fristen bei der Beantragung von Erstattungen zu berücksichtigen?
 
Heute hören Sie wieder ein Interview über ein sehr aktuelles arbeitsrechtliches Thema, für das wir Herrn Dr. Schlegel sehr danken.
 
Viele gute Gedanken wünscht Ihnen Ihr Michael Brüne.   … und bleiben Sie gesund!
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Beratung für Heilberufe Folge: 106 - Behandlungsfehler in Praxis und Apotheke – Arzthaftung im Kreuzfeuer

14m · Published 20 Oct 10:00
Podcast 106: Behandlungsfehler in Praxis und Apotheke – Arzthaftung im Kreuzfeuer
Was tun, wenn ein Patient unzufrieden ist oder ein Fehler passiert ist? Herr Dr. Schlegel empfiehlt: Ruhe ist der beste Ratgeber und aus rechtlicher Sicht, keine Erklärungen abgeben, rechtlichen Rat einholen und ggfls. zeitnah den Haftpflichtversicherer informieren bzw. einschalten.
Nach Einschätzung von Herrn Dr. Schlegel werden die meisten Behandlungsfehler erst vom Behandler wahrgenommen, wenn ein Gutachten über die Behandlung vorgelegt wird.
Zwei Dinge stehen bei einem Behandlungsfehler in der Praxis im Fokus: die fehlerhaft durchgeführte / nicht durchgeführte Behandlung sowie eine umfassende Aufklärung des Patienten. Bei der Aufklärung ist es wichtig eine ausführliche und zielgerichtete Dokumentation durchzuführen, auch wenn sich der/die Behandler*in häufig im Widerstreit zwischen Behandlungsauftrag und Bürokratie befindet.
 
Sind außergerichtliche Regelungen im Streitfall möglich? Nur mit anwaltlicher, rechtssicherer Unterstützung und ggfls. zeitnaher Information des Haftpflichtversicherers, sagt Herr Dr. Schlegel.  
Mit 2 Tipps schließt Herr Dr. Schlegel unsern heutigen Podcast:
  1. Prüfen Sie vorab, ob der Behandlungswunsch des Pateinten zu Ihnen und Ihrer Praxis passt. Vor allen: hören Sie auf Ihren Bauch, bevor Sie Patienten Versprechungen machen, denn häufig wissen Sie schon vorher, bei welchen Patienten es Ärger geben könnte.
  2. Prüfen Sie regelmäßig die Höhe Ihrer Haftpflichtsumme und passen Sie diese laufend nach den Regularien der Versicherung an, um für mögliche Risiken immer gut und umfassend abgesichert zu sein.
 
Gute Gedanken wünscht Ihnen Michael Brüne
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Beratung für Heilberufe Folge: 105 - Arbeitszeitmodelle, Fluch oder Segen

18m · Published 06 Oct 10:00
Podcast 105: Arbeitszeitmodelle, Fluch oder Segen?
Vorab: eine Praxis oder Apotheke ist derzeit noch nicht verpflichtet Arbeitszeiten, außerhalb der 450 €-Kräfte, zu notieren. Bei 450 €-Kräften gilt es weiterhin die Anfangs- und Endzeiten der Arbeit zu notieren (freie Gestaltung) und dabei die vereinbarten Arbeitszeiten, sowie den Mindestlohn im Auge zu halten.  
… und eine Arbeitszeitplanung / -aufschreibung bildet immer nur den Rahmen und ersetzt keine Führung oder strategische Entscheidungen, wie z.B. Einstellungsbedarf, Entlassungen oder Umbau der Mitarbeiterstruktur.
Herr Dr. Schlegel ist ein Freund der Vertrauensarbeitszeit, die sich an den Bedürfnissen der Praxen bzw. Apotheke orientiert. Da diese sich nicht immer durchzuholen lässt, da innerbetrieblich „Gerechtigkeit“ gewünscht wird, Streit vermieden werden soll oder der / die Chef*in sehen möchte, wie die Mitarbeiter*innen ausgelastet sind und Regeln einhalten, gibt es unterschiedliche Arbeitszeitmodelle.
Als ein interessant klingendes Modell stellt Ihnen Herr Dr. Schlegel das Modell „Arbeit auf Abruf“ vor, dem aber strenge rechtliche Voraussetzungen zu Grunde liegen. Ein Hemmschuh dieses Modells ist, dass der Arbeitgeber 4 Tage im Voraus die Arbeitszeit anmelden muss.
Das „Leitplankenmodell“ nimmt die Thematik von anfallenden Minusstunden (die es strenggenommen nicht gibt) oder Überstunden auf mit dem Ziel diese in Leitplanken der Arbeitszeit besser zu verrechnen. 
Idee: die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird +/- 20% definiert und ermöglicht Ihnen eine flexiblere Dienstplangestaltung. Hierdurch erhält der Arbeitgeber angemessene Flexibilität in der Zeitgestaltung und der Arbeitnehmer erhält gleichzeitig Planungssicherheit.
Eine Empfehlung von Herrn Dr. Schlegel lautet: halten Sie immer Überblick über die erbrachten Arbeitszeiten und die Qualität der erbrachten Arbeit, um den Mindestlohn im Auge zu halten und die tatsächliche Auslastung Ihres Personals zu erkennen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter*innen zielgerichteter zu führen, und / oder zu entscheiden, ob Änderungen in Ihrem Unternehmen notwendig sind..
 
Herzliche Grüße
 
Michael Brüne
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Beratung für Heilberufe Folge 104: Minusstunden

8m · Published 22 Sep 10:00

Beratung für Heilberufe Folge 104: Minusstunden – gibt es diese im Arbeitsrecht?


Vorab: Grundsätzlich kennt das Arbeitsrecht keine Minusstunden.

Das Risiko der Arbeitsauslastung trägt immer der Arbeitgeber, also auch wenn z.B. ein Patient kurzfristig absagt und eine sinnvolle Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich sein sollte.

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotzdem bittet zu gehen, um diese Zeit an einem anderen Tag nachzuholen, funktioniert ist dies nur, wenn beiderseitiges Einvernehmen besteht.


Als einzige sichere Möglichkeit sieht Herr Dr. Schlegel die Verrechnung von bisher erarbeiteten Überstunden, hierbei handelt es sich aber juristisch betrachtet nicht um Minusstunden.


Jetzt stellt sich die Frage: gibt es eigentlich echte Minusstunden? Ja, das sind z.B. unentschuldigte Fehlzeiten, z.B. durch fehlende Nachweise der Arbeitsunfähigkeit. Diese Stunden sind nicht vom Arbeitgeber zu vergüten.


Ein zusätzlicher kleiner Exkurs zur Arbeitszeiterfassung rundet diesen Podcast ab. Herr Dr. Schlegel stellt Ihnen das Leitplankenmodell und deren vertragliche Basis vor.


Herzliche Grüße


Michael Brüne

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Beratung für Heilberufe Folge: 103 - Mutterschutzgesetz

10m · Published 08 Sep 10:00

Podcast 103: Worauf ist beim Mutterschutz zu achten?

Das Mutterschutzgesetz wurde zum 01.01.2018 neu gefasst, daher ist es interessant zu schauen worauf nun die Rechtsprechung wert legt.

Unter anderem wurde in diesem Zusammenhang die Pflicht zur abstrakten Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob aktuell schwangere Mitarbeiterinnen im Unternehmen beschäftigt werden. Es umfasst die Beschreibung von Arbeitsplätzen für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen und für zu stillende Kinder.

Das Kündigungsverbot für Schwangere ist erweitert worden, so dass auch die Vorbereitung einer Kündigung z.B. durch Anfrage bei Integrationsamt untersagt worden ist.

Ziel ist es den Mitarbeiterinnen einen alternativen oder zeitanteiligen Einsatz zu ermöglichen.

 
Insbesondere bei vom Arbeitgeber ausgesprochenen Beschäftigungsverboten werden die Krankenkassen hiernach fragen. Aktualisieren Sie bitte in diesem Zusammenhang Ihr QM.

 

Was ist, wenn die Schwangerenvertretung schwanger ist oder wird? Unter dem Motto: Der Arbeitgeber suchte eine Schwangerenvertretung, fand aber eine schwangere Vertretung, kommt dieses Problem häufiger vor. Wenn Sie vor Vertragsabschluss (am besten schriftlich) deutlich machen, dass die Beschäftigung ausschließlich für die Vertretung einer Schwangeren vorgesehen ist und der Arbeitsvertrag befristet ist, haben Sie eine kleine Chance gegen den Vertrag vorzugehen. Wenn Sie das nicht getan haben, unterliegt die Mitarbeiterin den gleichen Rechten wie jede Schwanger.

 

Gute Gedanken wünscht Ihnen Michael Brüne

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Beratung für Heilberufe Folge 97: Praxismietvertrag: Nutzung oder Investment?

21m · Published 17 Aug 10:24
Heute sind wir wieder bei Herrn Dr. Schlegel, Rechtsanwalt der ETL-Gruppe. Ein wichtiges Thema beleuchten wir heute: den Praxismietvertrag. Es handelt sich hierbei um ein Investment, das sich durch monatliche Beträge über Jahre anreichert. Schnell kommen 6-stellige Summen zusammen. Trotzdem fällt es vielen Praxisinhabern/innen leichter einen Mietvertrag zu unterzeichnen, als einen Kreditvertrag. Folgende Themen vertiefen wir in den folgenden 20 Minuten: - Laufzeit und Flexibilität des Mietvertrags, - Umsatzsteueroptionen, - Indexklauseln, - Staffelmieten, - Sicherheit bei den Nebenkosten, - mögliche Rückbauverpflichtungen - Wettbewerbsklauseln - Erweiterung der Partnerschaft im Rahmen eines bestehen Mietvertrags - Betriebspflicht, - Rechtmäßigkeit von Verschönerungsarbeiten, - bis zu ausserordentlichen Kündigungsrechten.... Wieder ein rundherum spannender Dialog mit praktischem Nutzen für Sie. Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung und wie immer .... gute Gedanken! Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen

Beratung für Heilberufe has 110 episodes in total of non- explicit content. Total playtime is 6:15:41. The language of the podcast is German. This podcast has been added on August 26th 2022. It might contain more episodes than the ones shown here. It was last updated on March 24th, 2024 02:23.

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