Beratung für Heilberufe
by Beratung für Heilberufe, Michael BrüneDer Bank- und Finanzexperte Michael Brüne und sein Team bieten Ärzten und Apothekern einen einmaligen Service: Eine unabhängige, individuelle und umfassende Betreuung in Sachen Geld. Ob Praxis- oder Apothekenabläufe, Finanzierungen, Personalfragen oder die Planung Ihrer Zukunft: Anstatt von Produkten, Provisionen und Fachchinesisch erwartet Sie endlich das, was Sie wirklich brauchen: Klarheit. Transparenz. Und guter Rat, der Ihnen ohne Interessenkonflikte und Verkaufsdruck wirklich hilft!
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Episodes
Beratung für Heilberufe Folge 111: Das Nachweisgesetz – neue Bürokratie für Arbeitgeber*innen?
20m · PublishedAb 01.08.2022 ist das Nachweisgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt einige Bestimmungen für Arbeitsverträge neu, an die es sinnvoll ist sich zu halten, da ein Verstoß mit einer Geldstrafe belegt werden kann.
Aber gilt das für alle Verträge oder gibt es Ausnahmen?
Ganz kurz: bestehende Arbeitsverträge behalten ihre Gültigkeit, allerdings sollten Sie für neue Arbeitsverhältnisse angepasste Vertragsdokumente verwenden
Was dieses Gesetz regelt, worauf Sie bei der korrekten Umsetzung achten sollten und wo Fallstricke liegen verrät Ihnen in den kommenden ca. 20 Minuten Herr Dr. Schlegel.
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Beratung für Heilberufe Folge: 110 - Haben Sie die Risiken Ihrer Praxis wirklich gut absichert?
21m · Published- Überprüfung der Versicherungssummen
- Änderung der Gesellschaftsform (BAG, MVZ-GmbH) Betriebsunterbrechnungsversicherungen
- Absicherungen von Rechtsstreitigkeiten (z.B. im Arbeitsrecht oder bei nicht ärztlichen Leistungen)
Beratung für Heilberufe Folge: 109 - StaRug - Ein neues Gesetz ermöglicht eine neue Form der Sanierung
16m · PublishedBeratung für Heilberufe Folg: 108 - Insolvenz AVP – Ein Ruck geht durch Deutschlands Apotheken
12m · PublishedBeratung für Heilberufe Folg: 108 - Insolvenz AVP – Ein Ruck geht durch Deutschlands Apotheken
Was lange kaum möglich schien ist vor einigen Wochen geschehen. Ein Abrechnungszentrum für Apotheken geht in die Insolvenz.
Sicherlich haben alle betroffenen Apotheken hierauf bereits reagiert / reagieren müssen. Aber wie hoch werden die Chancen eingeschätzt, dass die fehlenden Abrechnungsgelder, die teilweise zu erheblichen finanziellen Krisen führen, bei den Apotheken ankommen?
Dies besprechen wir heute mit dem Insolvenzverwalter Herrn Dr. Florian Linkert (BBL Rechtsanwälte).
Besonderheit: Viele Apotheken haben lt. Einschätzung von Herrn Dr. Linkert nicht nur einen einzelnen Vertrag mit der AvP geschlossen, sondern mehrere und dann noch unterschiedliche, die alle zu überprüfen sind. Einige Verträge machen wohl eine Aussonderung der Abrechnungsgelder möglich. Allerdings dämpft Herr Dr. Linkert aufgrund der Komplexität des Gesamtverfahrens, auch in diesen Fällen die Hoffnung auf eine schnelle Auszahlung.
Die Zeiträume bis zur Klärung / Auszahlung von Ansprüchen gegenüber der AvP werden heute zwischen einigen Monaten bis zu 2 Jahren gehandelt. Sicher ist hier aber nichts. Auch die Höhe von Auszahlungen bzw. sog. Quoten sind heute noch rein spekulativ.
Wie aber gehen die betroffenen Apotheken mit den teilweise erheblichen Liquiditätslücken um?
Neben der klassischen Bankfinanzierung, die bei guter oder solider Bonität der Apotheken bzw. deren InhaberInnen fast immer möglich ist, beschreibt Herr Dr. Linkert die freie Verhandlungsmöglichkeit mit den Gläubigern. Denn leider sind ja heute nicht mehr alle Apotheken krisenfrei und die AvP-Pleite verschärft die Situation nochmals erheblich.
Diese Verhandlungsmöglichkeit wird ab dem 01.01.2021 durch das sog. StaRug (Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) unterstützt. „Verhandlungen mit den Gläubigern“, das hört sich spannend an, ist aber auch nicht ganz einfach gemacht, da es vor allem einen klaren Plan benötigt, der von 75% Gläubiger akzeptiert wird. Dazu aber mehr in 14 Tagen.
Gute Gedanken wünscht Ihnen
Ihr Michael Brüne
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Beratung für Heilberufe Folge: 107 - Corona und die Auswirkung auf die Arbeitswelt:
23m · Published- Unter welchen Bedingungen beschäftige ich eine*n Mitarbeiter*in, wenn er/sie vorsätzlich in ein Risikogebiet gefahren ist und positiv getestet wird?
- Gibt es eine Entschädigung bei Besuch eines Gebiets, dass erst im Laufe des Besuchs zum Risikogebiet erklärt wird.
- Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet wird ein Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt. Hat er das Recht auf Arbeit im Homeoffice / heimbasierten Arbeiten.
- Wie werden Urlaubsansprüche während der Quarantäne geregelt?
- Welche Rechte haben Sie als Unternehmer*in oder Arbeitnehmer*in bei einer freiwilligen Quarantäne?
- Wie regelt sich eine Entschädigung, wenn das Kind eines Arbeitnehmers von den Eltern betreut werden muss (da Kita geschlossen ist)?
- Was geschieht, wenn das Unternehmen (Praxis/Apotheke/Pflegedienst) aufgrund einer generellen behördlichen Anordnung geschlossen wird?
- Muss der Arbeitergeber finanziell in Vorleistung gehen, um Entschädigungen zu beantragen? Wer trägt die Risiken einer ausfallenden Entschädigung?
- Sind bestimmte Fristen bei der Beantragung von Erstattungen zu berücksichtigen?
Beratung für Heilberufe Folge: 106 - Behandlungsfehler in Praxis und Apotheke – Arzthaftung im Kreuzfeuer
14m · Published- Prüfen Sie vorab, ob der Behandlungswunsch des Pateinten zu Ihnen und Ihrer Praxis passt. Vor allen: hören Sie auf Ihren Bauch, bevor Sie Patienten Versprechungen machen, denn häufig wissen Sie schon vorher, bei welchen Patienten es Ärger geben könnte.
- Prüfen Sie regelmäßig die Höhe Ihrer Haftpflichtsumme und passen Sie diese laufend nach den Regularien der Versicherung an, um für mögliche Risiken immer gut und umfassend abgesichert zu sein.
Beratung für Heilberufe Folge: 105 - Arbeitszeitmodelle, Fluch oder Segen
18m · PublishedBeratung für Heilberufe Folge 104: Minusstunden
8m · PublishedFolge direkt herunterladenBeratung für Heilberufe Folge 104: Minusstunden – gibt es diese im Arbeitsrecht?
Vorab: Grundsätzlich kennt das Arbeitsrecht keine Minusstunden.
Das Risiko der Arbeitsauslastung trägt immer der Arbeitgeber, also auch wenn z.B. ein Patient kurzfristig absagt und eine sinnvolle Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich sein sollte.
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotzdem bittet zu gehen, um diese Zeit an einem anderen Tag nachzuholen, funktioniert ist dies nur, wenn beiderseitiges Einvernehmen besteht.
Als einzige sichere Möglichkeit sieht Herr Dr. Schlegel die Verrechnung von bisher erarbeiteten Überstunden, hierbei handelt es sich aber juristisch betrachtet nicht um Minusstunden.
Jetzt stellt sich die Frage: gibt es eigentlich echte Minusstunden? Ja, das sind z.B. unentschuldigte Fehlzeiten, z.B. durch fehlende Nachweise der Arbeitsunfähigkeit. Diese Stunden sind nicht vom Arbeitgeber zu vergüten.
Ein zusätzlicher kleiner Exkurs zur Arbeitszeiterfassung rundet diesen Podcast ab. Herr Dr. Schlegel stellt Ihnen das Leitplankenmodell und deren vertragliche Basis vor.
Herzliche Grüße
Michael Brüne
Beratung für Heilberufe Folge: 103 - Mutterschutzgesetz
10m · PublishedPodcast 103: Worauf ist beim Mutterschutz zu achten?
Das Mutterschutzgesetz wurde zum 01.01.2018 neu gefasst, daher ist es interessant zu schauen worauf nun die Rechtsprechung wert legt.
Unter anderem wurde in diesem Zusammenhang die Pflicht zur abstrakten Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob aktuell schwangere Mitarbeiterinnen im Unternehmen beschäftigt werden. Es umfasst die Beschreibung von Arbeitsplätzen für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen und für zu stillende Kinder.
Das Kündigungsverbot für Schwangere ist erweitert worden, so dass auch die Vorbereitung einer Kündigung z.B. durch Anfrage bei Integrationsamt untersagt worden ist.
Ziel ist es den Mitarbeiterinnen einen alternativen oder zeitanteiligen Einsatz zu ermöglichen.
Insbesondere bei vom Arbeitgeber ausgesprochenen Beschäftigungsverboten werden die Krankenkassen hiernach fragen. Aktualisieren Sie bitte in diesem Zusammenhang Ihr QM.
Was ist, wenn die Schwangerenvertretung schwanger ist oder wird? Unter dem Motto: Der Arbeitgeber suchte eine Schwangerenvertretung, fand aber eine schwangere Vertretung, kommt dieses Problem häufiger vor. Wenn Sie vor Vertragsabschluss (am besten schriftlich) deutlich machen, dass die Beschäftigung ausschließlich für die Vertretung einer Schwangeren vorgesehen ist und der Arbeitsvertrag befristet ist, haben Sie eine kleine Chance gegen den Vertrag vorzugehen. Wenn Sie das nicht getan haben, unterliegt die Mitarbeiterin den gleichen Rechten wie jede Schwanger.
Gute Gedanken wünscht Ihnen Michael Brüne
Folge direkt herunterladenBeratung für Heilberufe Folge 97: Praxismietvertrag: Nutzung oder Investment?
21m · PublishedBeratung für Heilberufe has 110 episodes in total of non- explicit content. Total playtime is 6:15:41. The language of the podcast is German. This podcast has been added on August 26th 2022. It might contain more episodes than the ones shown here. It was last updated on March 24th, 2024 02:23.